Terminabsage

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Praxis nach dem Bestellsystem geführt wird. Das heißt, dass Termine bei uns nur nach Vereinbarung vergeben werden. 

Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch die andernorts üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Das bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, diesen spätestens 48 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten. So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt werden, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird.